Gebühren

Abwasserbeseitigung:

Kanalbenützungsgebühr je Person

€ 107,56  Einwohnergleichwert (EWG)/Jahr

Kinder bis zum 18. Lebensjahr

€ 53,78  (½ EWG)

Einheitssatz für den Kanalisationsbeitrag

€ 10,25 /m²

Berechnungsmodus:

Geschoßfaktor:

Kellergeschoß 0,5

Erdgeschoß 1,0
weitere Geschosse 1,0
ausgebaute Dachgeschoß 0,5

Verbaute Grundfläche in m² * Summe der Geschoßfaktoren = Berechnungsfläche
Berechnungsfläche * Einheitssatz = Kanalanschlussgebühr

Wasserversorgung:

Wasserbezugsgebühr

€ 1,12 /m³

Wasserzählermiete

€ 13,11 /Jahr (3 m³ Zähler)
€ 19,65 /Jahr (7 m³ Zähler)

Mindestverbrauch/ Jahr 36 m³

€ 40,32

Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag:

€ 2,91 / m²

Berechnungsmodus:

z.B. Einfamilienwohnhaus mit
100 m² verbauter Fläche,
Keller,
Erdgeschoß und
ausgebautem Dachgeschoß

½ der verbauten Fläche
des Objektes

Anzahl der Geschosse vermehrt um 1

50 m²

4 (KG; EG, DG +1)

Berechnungsfaktor 200

Müllbeseitigung:

je Person

€ 30,40 /Jahr

Biomüllbehälter 120 l

€ 225,98 /Jahr

Biomüllbehälter 240 l

€ 387,33 /Jahr

Altreifen mit Felge

€ 7,30 pro Stück

Grünschnitt über 1m³

€ 11,00

Bauabgabe:

Geschosse

Geschoßfläche

Multiplikator

Berechnungsfläche

Erdgeschoß

1

Kellergeschoß

½

Dachgeschoß

½

übrige Geschosse

½


Gesamtsumme der Berechnungsfläche:


Einheitssatz € 8,72 * Gesamtsumme der Berechnungsfläche = Höhe der Bauabgabe


Bei landwirtschaftlichen Objekten erfolgt die Flächenberechnung wie beim Wohnhaus. Allerdings werden von der Gesamtfläche nur 25 % für die Berechnung herangezogen. 

Hundeabgabe:

für Wach- und Nutzhunde

€ 2,18 /Jahr

für jeden weiteren Hund

€ 3,63 /Jahr

 

Die Beträge sind Bruttobeträge (inkl. 10 % USt.)

Stand: 01.01.2010

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